Wissenswertes über Ökokonten

Ökoagentur Bayern_ÖA (2 von 19)

Allgemeines

Seit Ende der 1990er Jahre kam es zunächst im Baugesetzbuch (BauGB) und später auch im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zu einer Flexibilisierung der Eingriffskompensation in zeitlicher und räumlicher Hinsicht. Dadurch wurde die vorgezogene Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen und Anrechnung auf einem so genannten "Ökokonto" ermöglicht. Die Regelungen für Ökokonten nach dem Naturschutzgesetz richten sich nach dem Landesrecht.

Bayerische Kompensationsverordnung (BayKompV)

Die BayKompV für den Freistaat Bayern trat am 01.09.2014 in Kraft. Sie gibt u.a. die Rahmenbedingungen zur Anerkennung von Ökokonten, deren Maßnahmen sowie zu Abbuchungen von Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen vor. (Teil 4, BayKompV)

Wertpunkte/Ökopunkte

Die Biotopwertliste ist die Grundlage für die Anwendung des Biotopwertverfahrens nach der BayKompV. Danach richtet sich auch die Aufwertung von Ökokonto- oder Ausgleichsflächen, wobei jedem Biotopnutzungstyp (BNT) Wertpunkte pro m² zugewiesen werden. Aus der Differenz des Ausgangszustand und des Zielzustands der Maßnahme ergibt sich die Aufwertung in Wertpunkte/m².

Zuordnung zu Eingriffen

Diese Aufwertung an Wertpunkten können als Ökopunkte zur Kompensation von Eingriffen im selben Naturraum verwendet werden.

Verzinsung

Für jedes Kalenderjahr der vorgezogenen Umsetzung von Aufwertungs-Maßnahmen (ohne rechtliche Verpflichtung) erfolgt ein Zuschlag an Wertpunkten von 3 % der festgestellten Aufwertung (Istzustand) über einen Zeitraum von max. 10 Jahren.

Ökokonto

Die im Rahmen von (geplanten) Kompensationsmaßnahmen erreichbare/erreichte Aufwertung in Form von Wertpunkten wird durch die zuständige Untere Naturschutzbehörde geprüft (Konzept: Landschaftspflegerischer Begleitplan) und anerkannt.

Wissenswertes für Anbieter von Ökopunten

Ökoflächenkataster

Anerkannte Ökokonten werden von den zuständigen Unteren Naturschutzbehörden in das Ökoflächenkataster (ÖFK) eingetragen. Jedem Flurstück eines eingetragenen Ökokontos wird eine Objekt-Nr. zugeordnet, die die Fläche eindeutig identifiziert, z.B. bei späteren Abbuchungen/Zuordnungen.

Solange eine Ökokonto-Fläche noch nicht abgebucht worden ist, kann sie jederzeit aus dem ÖFK herausgenommen werden und ihr Ausgangszustand wieder hergestellt werden.

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