Ökokontobetreiber

Ökoagentur Bayern_ÖA (4 von 19)

Was ist das Ökokonto?

Ein Ökokonto ist ein freiwilliges „Sparbuch“ für Naturschutzmaßnahmen. Die Ökokonto-Maßnahmen dienen als Kompensationsmaßnahmen für künftige Eingriffe in Natur und Landschaft (z. B. Bauvorhaben). Die Bewertung einer Ökokonto-Maßnahme wird zunächst in die Werteinheit "Wertpunkte" umgerechnet und auf das Ökokonto eingebucht. Das Ökokonto ist kein Geldkonto, sondern ein mit Wertpunkten bewertetes Maßnahmenkonto. Die Wertpunkte verzinsen sich ab dem Zeitpunkt der Umsetzung einer Aufwertungsmaßnahme (Biotopersteinrichtung) mit 3 % der festgestellten Aufwertung (Istzustand) über einen Zeitraum von max. 10 Jahren ohne Zinseszins.

Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Neben den Kosten für die Flächenbereitstellung (Immobilienwertverlust) und Maßnahmenplanung sind insbesondere die für Durchführung (sog. Biotopersteinrichtung) und Pflege (i.d.R. 25 Jahre) anfallenden Kosten zu berücksichtigen. Daneben fallen Kosten für Ertragseinbußen, Genehmigungsgebühren, Kosten für den Kaufvertrag sowie Grundbuchgebühren für die rechtliche Sicherung der Fläche an. Diese Kosten sind bei der Kalkulation des Ökopunkte-Preises zu berücksichtigen.

Ich möchte ein Ökokonto einrichten – was muss ich tun?

Der Maßnahmenträger (i.d.R. Flächeneigentümer) beauftragt einen Fachgutachter. Der Fachgutachter „überplant“ die Maßnahmenfläche, bewertet die Ökokonto-Maßnahme in Wertpunkten und stimmt dies mit Maßnahmenträger und zuständiger Unterer Naturschutzbehörde ab. Dann werden die Antragsunterlagen vom Maßnahmenträger bei der Unteren Naturschutzbehörde eingereicht. Nach der Bestätigung wird die Ökokontofläche ins Ökoflächenkataster (ÖFK) aufgenommen und die Objekt-Nr. vergeben. Die Biotopersteinrichtung wird durch die Untere Naturschutzbehörde bestätigt (Beginn der Verzinsung).

Welche Flächen sind für Ökokonto-Maßnahmen besonders attraktiv?

Besonders attraktive Flächen für Ökokonto-Maßnahmen sind solche, die keinen hohen ökologischen Wert aufweisen und somit in eine hochwertige Fläche aufgewertet werden können. Je höher das Aufwertungspotenzial ist, desto mehr Wertpunkte können auf der Fläche generiert werden. Interessant sind weiterhin solche Flächen, die nur wenig rentabel genutzt werden (z.B. Grenzertragsstandorte, feuchte oder besonders trockene Flächen) und damit wenig bis keine Nutzungskonflikte aufweisen.

Wer ist für die Pflege der Ökokonto-Flächen verantwortlich?

Die Verpflichtung und Verantwortung zur Kompensation verbleibt in Bayern grundsätzlich beim Eingriffsverursacher. Beim Kauf und bei Zuordnung von Ökopunkten zu einem Eingriff wird die Bereitstellung und Pflege der Maßnahmen vertraglich auf den Maßnahmenträger (Verkäufer der Ökopunkte), i.d.R. der Eigentümer, übertragen. D.h. derjenige, der die Ökopunkte verkauft, übernimmt die Pflege der Ökokonto-Fläche über einen vereinbarten Zeitraum (i.d.R. 25 Jahre) und veranlasst die dingliche Sicherung der Fläche im Grundbuch.

Wie lange muss die Ökokontofläche gesichert werden, bzw. wie lange müssen die Maßnahmen durchgeführt werden?

Die für die Kompensationsmaßnahmen erforderlichen Flächen müssen zur Verfügung stehen, solange der Eingriff wirkt, dem die Maßnahmen (Ökopunkte) zugeordnet wurden. Für diesen Zeitraum muss auch die rechtliche Sicherung im Grundbuch bestehen (beschränkte, persönliche Dienstbarkeit).
Die Verpflichtung zur Durchführung der notwendigen Pflegemaßnahmen („Pflegeverpflichtung“) darf i.d.R. 25 Jahre nicht überschreiten. Dies entspricht i.d.R. auch dem Verpflichtungszeitraum für private und kommunale Eingriffsverursacher. Für staatliche Eingriffsverursacher gilt diese zeitliche Begrenzung nicht.

Sind die Ökokontomaßahmen förderschädlich?

Ökokonto-Maßnahmen dürfen nicht gleichzeitig über öffentliche Mittel gefördert werden. So ist es beispielsweise nicht möglich, sich die Entwicklung von (artenreichem) Grünland, Streuobstwiesen, Wald oder anderen Biotopen über KULAP, VNP oder WALDFÖPR fördern zu lassen, die gleichzeitig auch als Ökokonto-Maßnahme angerechnet werden soll. Direktzahlungen (Flächenprämien) für landwirtschaftlich genutzte Flächen können weiterhin beantragt werden, sofern die Maßnahmenfläche auch als solche landwirtschaftlich genutzt wird.

Was passiert, wenn ich die Ökopunkte nicht verkauft bekomme?

Die Wertpunkte-Verzinsung ist nicht im Sinne einer Abgeltungssteuer zu versteuern. Allerdings muss bei einem Verkauf der Wertpunkte als Ökopunkte auf den Verkaufspreis der Umsatzsteuer-Regelsatz angesetzt werden und die Verkaufssumme als Betriebseinnahme versteuert werden (auf die Dauer der Laufzeit möglich).

Muss ich die Verzinsung der Wertpunkte auf dem Konto versteuern?

Die Wertpunkte-Verzinsung ist nicht im Sinne einer Abgeltungssteuer zu versteuern. Allerdings muss bei einem Verkauf der Wertpunkte als Ökopunkte auf den Verkaufspreis der Umsatzsteuer-Regelsatz angesetzt werden und die Verkaufssumme als Betriebseinnahme versteuert werden (auf die Dauer der Laufzeit möglich).

Was passiert, wenn ich meine Ökokonto-Fläche verkaufen will?

Ökopunkte können gemäß § 17 der BayKomPV entweder mit oder ohne Fläche verkauft werden. Werden die Ökopunkte mit der Maßnahmenfläche veräußert, gehen die Rechte und Pflichten auf den Erwerber über. Der Eigentumsübergang muss der Unteren Naturschutzbehörde angezeigt werden.

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