Naturraum

Die bayerische Kompensationsverordnung (BayKompV), welche am 01.09.2014 in Kraft trat, konkretisiert diese bestehende bundesgesetzlichen Regelungen. Durch sie wird eine einheitliche Anwendungspraxis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung in Bayern sichergestellt.

Der Kompensation mit Ökopunkten muss dabei immer im gleichen Naturraum (Haupteinheit) erfolgen (siehe Karte).

Naturraumkarte: © Bayerisches Landesamt für Umwelt - © Geobasisdaten: Bayerisches Vermessungsverwaltung

Natur und Landschaft

sind aufgrund ihres eigenen Wertes für die heimische Tier- und Pflanzenwelt sowie als Grundlage für die Gesundheit des Menschen auch für künftigen Generationen zu erhalten und zu schützen.

Dieser Schutz umfasst neben einer nachhaltigen Nutzung auch die Pflege, die Entwicklung und soweit erforderlich, die Wiederherstellung von Natur und Landschaft.

Können erhebliche, negative Beeinträchtigungen unserer bayerischen Kulturlandschaft im Rahmen von Eingriffsvorhaben nicht vorrangig vermieden werden, müssen diese vom Verursacher durch angemessene Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im betroffenen Naturraum kompensiert werden.

Die bayerische Kompensationsverordnung (BayKompV), welche am 01.09.2014 in Kraft trat, konkretisiert diese bestehende bundesgesetzlichen Regelungen. Durch sie wird eine einheitliche Anwendungspraxis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung in Bayern sichergestellt.

Der Kompensation mit Ökopunkten muss dabei immer im gleichen Naturraum (Haupteinheit) erfolgen (siehe Karte).

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